Lastschrift-Auftrag für folgende AbbuchungSie haben bei jeder Lastschrift-Abbuchung von Ihrem Konto eine gesetzliche Widerrufsfrist von 6 Wochen
Für Spenden ab € 50,- erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbescheinigung (wenn die Adresse ausgefüllt ist), wegen der bei Online-Spenden gesetzlich eingeräumten Widerspruchsfristen frühestens nach 2 Monaten. Üblicherweise erhalten Sie die Bescheinigung (bei mehreren Spenden gesammelt) im Februar des Folgejahres, auf Anfrage gern auch früher. Bei kleineren Spenden genügt dem Finanzamt der Bankauszug.