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Perspektiven und Chancen in der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen

§ 20 SGB VIII

Aktuelle Situation in Berlin
Die Ambulante Familienpflege gemäß § 20 SGB VIII (Kinder und Jugendhilfe) ist eine der wichtigsten Säulen sinnvoller und präventiver Versorgung für Familien in Notsituationen im Gefüge der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Hauptanliegen ist die Hilfe zur Selbsthilfe, die sich nachhaltig und zukunftsorientiert positiv auf die gesamte Familiengesundheit auswirkt.

Im Zuge aufbrechender Familienstrukturen und der Gesundheits- und Armutsentwicklung geraten Familien zunehmend in Grenzsituationen und Problemlagen. Diese können die physische und psychische Gesundheit von Kindern und damit ihre Bindungs- und Bildungschancen langfristig beeinträchtigen. Ambulante Familienpflege nach § 20 SGB VIII leistet einen sofortigen und niederschwelligen Beitrag und kann Notsituationen, die z. B. durch Krankheit eines Elternteils zustande kommen, nicht nur überbrücken helfen, sondern nachhaltig verhüten. Die Ambulante Familienpflege ist somit auch wirksamer Kinderschutz und gehört zu den wenigen aufsuchenden praktisch orientierten Hilfen für Familien.

Ein Anliegen von Politik und Gesellschaft muss sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die gewährleisten, dass Kinder gesund aufwachsen können und Familien in Krisenzeiten, Übergängen und Umbrüchen ressourcenorientierte und Ziel führende Hilfen erfahren.

Weg der Mitte und der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin veranstalteten ein Fachgespräch, um gemeinsam mit Experten aus dem sozialen Bereich Lösungsstrategien zu entwickeln, um die Versorgung und Betreuung von Kindern in Notsituationen nach § 20 SGB VIII in Berlin auch in Zukunft zu gewährleisten und nachhaltig zu verbessern.

Prof. Dr.Dr.h.c. Wiesner als Experte für das Kinder- und Jugendhilfegesetz nahm eine rechtliche Einordnung der Leistung des § 20 SGB VIII vor.

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